Was fördert die Stiftung
Zuwendungen und Spenden müssen sozialen oder karitativen oder kulturellen Charakter haben. Unter „sozial“ wird dabei als „die Gesellschaft betreffend, dem geregelten Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft bzw. dem Gemeinwohl dienend“ verstanden.
Zuwendungen an Einzelpersonen erfolgen mit der Zielsetzung, Menschen in einer Notlage wieder zu einem selbständigen Leben zu verhelfen.
Die Stiftung unterstützt Institutionen und Projekte mit sozialer, karitativer oder kultureller Wirksamkeit, für die ein Bedarf, die Gemeinnützigkeit sowie die Voraussetzungen für die jeweilige Tätigkeit bzw. eine Realisierung nachgewiesen werden können.
Die Stiftung fördert primär in Liechtenstein sowie teilweise in den angrenzenden Bereichen der Region Alpenrheintal. Vorhaben der Katastrophenhilfe und der Entwicklungszusammenarbeit sowie Projekte, die in einem direkten Zusammenhang mit Liechtenstein oder der Stiftung stehen, sind nicht geografisch gebunden.
Die Stiftung macht kein Sponsoring im Sinne, dass sie Personen oder Institutionen mit der Erwartung unterstützt, dass sie eine den eigenen Kommunikations- und Marketingzielen förderliche Gegenleistung durch Werbemöglichkeiten o.ä. erhält.
Termine der Stiftungsratssitzungen
Dienstag | 23. Februar 2021 |
Dienstag |
18. Mai 2021 |
Dienstag |
24. August 2021 |
Dienstag |
23. November 2021 |
Die Gesuche müssen bis spätestens einen Monat vor der Sitzung in der Geschäftsstelle eintreffen.