Zuwendungen und Spenden müssen sozialen oder karitativen oder kulturellen Charakter haben.
Zuwendungen an Einzelpersonen erfolgen mit der Zielsetzung, Menschen in einer Notlage wieder zu einem selbständigen Leben zu verhelfen.
Für die Vergabe der Stiftungsmittel ist die Bedürftigkeit der Betroffenen wesentlich. Die Stiftung legt Wert darauf, dass die Empfänger der Unterstützungsbeiträge aktiv an der Lösung ihrer Probleme beteiligt werden.
Die Stiftung unterstützt Institutionen und Projekte mit sozialer, karitativer oder kultureller Wirksamkeit, für die ein Bedarf, die Gemeinnützigkeit sowie die Voraussetzungen für die jeweilige Tätigkeit bzw. eine Realisierung nachgewiesen werden können.
Die Stiftung fördert primär in Liechtenstein sowie in den angrenzenden Bereichen der Region Alpenrheintal. Unterstützungen der Katastrophenhilfe und der Entwicklungszusammenarbeit sowie Projekte, die in einem direkten Zusammenhang mit Liechtenstein oder der Stiftung stehen, sind nicht geografisch gebunden.
Die Stiftung macht kein Sponsoring im Sinne, dass sie Personen oder Institutionen mit der Erwartung unterstützt, dass sie eine den eigenen Kommunikations- und Marketingzielen förderliche Gegenleistung durch Werbemöglichkeiten o.ä. erhält.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung; die Entscheidung obliegt dem Stiftungsrat.